Kein Geld für Zerstörung

KEIN GELD FÜR ZERSTÖRUNG

Die Milliarden die vom Schweizer Finanzplatz verwaltet oder als Kredite vergeben werden, fliessen teilweise in den Kohleabbau oder in die Abholzung von Regenwäldern. Die Finanzplatz-Initiative möchte, dass Banken und Versicherungen graduell bis 2050 die Treibhausgasemissionen ihres Geschäfts auf netto null bringen. Für die Realwirtschaft gilt dieses Ziel bereits seit der Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes in 2023. Wir sind überzeugt: die Finanzbranche kann und muss Teil der Lösung sein! Hier geht es zur Seite des Komitees: www.finanzplatz-initiative.ch

Wieso ist die JGLP dabei?

Ende 2023 beschloss der Vorstand der Jungen Grünliberalen Schweiz sich aktiv für eine umsetzbare und realistische Finanzplatz-Initiative einzusetzen, denn die nachhaltige Transition der Wirtschaft ist eine Kernforderung unserer Partei. Bereits im Oktober 2024 hat die Mitgliederversammlung die Lancierung dieses Projekts gutgeheissen.

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Anleitung

  1. Gib oben die PLZ und politische Gemeinde ein, in der du angemeldet bist. Pro Bogen, eine politische Gemeinde!
  2. Füll deine Eingaben ein (Vorname, Name, etc.)
  3. Sammle weitere Unterschriften in deinem Umfeld
  4. Falte das A4 Blatt gemäss der Anleitung im Video und schick den Bogen ab!

INITIATIVE ERKLÄRT

Globaler Hebel der kleinen Schweiz

Die Schweiz ist ein kleines Land, doch ihr Finanzplatz ist ein globales Schwergewicht. Die hier ansässigen Grossbanken und Versicherungen richten mit ihren internationalen Geschäftsbeziehungen teils grossen Schaden an. So fliessen jedes Jahr Milliardenbeträge aus der Schweiz in umweltschädliche Aktivitäten im Ausland, etwa in die Abholzung des Regenwalds oder in den Kohleabbau. Während die heimische Wirtschaft sowie Privatpersonen immer grössere Anstrengungen für mehr Nachhaltigkeit unternehmen, ist der Finanzplatz für das bis zu 18-fache der gesamten inländischen CO2-Emissionen der Schweiz verantwortlich.

Zukunft finanzieren

Damit die Wirtschaft ihre Treibhausgasemissionen reduziert und Umweltschäden vermeidet, braucht es eine nachhaltige Transformation. Diese muss finanziert und abgesichert werden. Der Finanzplatz spielt dabei eine entscheidende Rolle: Er lenkt Kapitalströme und kann den Wandel aktiv mitgestalten. Die Finanzplatz-Initiative fordert deshalb, dass klimaschädliche Investitionen schrittweise reduziert werden. So werden Mittel frei, um gezielt in nachhaltige, zukunftsfähige Projekte zu investieren – im Einklang mit Klima- und Biodiversitätszielen.

Ausbau von Fossiler Energieförderung stoppem

Durch die Initiative sollen neue Förderanlagen für fossile Energieträger, wie auch Ausbauprojekte von bestehenden Anlagen nicht mehr direkt finanziert oder versichert werden können. Fossile Energieträger sind z.B. Erdöl, Erdgas und Kohle, Förderanlagen sind z.B. Pumpanlagen, Fracking-Anlagen oder Minen. Es ist komplett illusorisch, dass die Klimaziele erreicht werden können, wenn das aktuelle Angebot an fossilen Energieträgern ausgeweitet wird. Die Initiative trägt hiermit lediglich zu einer Stabilisierung der des aktuellen globalen Angebots an fossilen Energieträgern bei.

INITIATIVTEXT

Eidgenössische Volksinitiative «Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)» Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 98a Nachhaltiger Finanzplatz 1 Der Bund setzt sich für eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes ein. Er trifft Massnahmen zur entsprechenden Ausrichtung der Finanzmittelflüsse; die Massnahmen müssen im Einklang stehen mit den internationalen Standards und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zur Klimaverträglichkeit und zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.

2 Schweizer Finanzmarktteilnehmende wie Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute sowie Vorsorge- und Sozialversicherungseinrichtungen richten ihre Geschäftstätigkeiten mit Umweltauswirkungen im Ausland, insbesondere aufgrund von Treibhausgasemissionen, auf das nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft international vereinbarte Temperaturziel und auf die internationalen Biodiversitätsziele aus; dabei berücksichtigen sie direkte und indirekte Emissionen sowie die Auswirkungen auf die Biodiversität entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor für Finanzmarktteilnehmende, deren Tätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen verbunden sind.

3 Schweizer Finanzmarktteilnehmende erbringen keine Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen, die der Erschliessung und der Förderung neuer sowie der Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen dienen; das Gesetz legt die entsprechenden Einschränkungen fest.

4 Zur Durchsetzung dieser Vorgaben wird eine Aufsicht vorgesehen; diese hat Verfügungs- und Sanktionskompetenzen.

Art. 197 Ziff. 17 17. Übergangsbestimmung zu Art. 98a (Nachhaltiger Finanzplatz) Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 98a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie innerhalb eines Jahres in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Warum geht es?

  • Finanzmarktteilnehmende sollen ihre Geschäftstätigkeiten konform mit den Pariser Zielen (1.5° C Ziel) und Biodiversitätszielen ausrichten

  • Dabei stehen Finanzierungen, welche Umweltauswirkungen im Ausland haben, im Vordergrund

  • Keine Finanzierung vom Bau für neue Anlagen oder Erweiterung bestehender Anlagen für die Förderung fossiler Energieträger​

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