BLASPHEMIEVERBOT ABSCHAFFEN!

Nach der aus der Zeit gefallenen Verurteilung von Sanija Ameti fordern die Jungen Grünliberalen die Abschaffung des Blasphemieverbots. In einer liberalen Demokratie muss es möglich sein, Religionen zu verspotten. Hass und Hetze gegen religiöse Gruppen muss jedoch strafbar bleiben.

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Sanija Ameti wurde bereits in einer globalen Hetzkampagne bedroht und angefeindet.

Vor knapp eineinhalb Jahren schoss Sanija Ameti auf ein Marienbild. Der Vorfall löste heftige Reaktionen aus. Ameti musste dafür politische Konsequenzen tragen, denn gewisse Christ:innen sahen in der Aktion einen Angriff auf ihren Glauben. Gleichzeitig verlor sie ihren Job und wurde von einem global vernetzten rechtsextremen Mob bedroht, verspottet und massiv angefeindet. Die Art und Intensität dieser Reaktionen wirken bis heute nach und geben weiterhin Anlass zur Sorge. Neben politischen und privaten Konsequenzen muss Sanija Ameti nun auch strafrechtliche Folgen tragen und wurde gemäss Artikel 261 des Strafgesetzbuches verurteilt.

Junge Grünliberale fordern Abschaffung des Blasphemieverbots. Hass und Hetze von religiösen Gruppen würden strafbar bleiben.

Die Jungen Grünliberalen kommentieren das Urteil als solches nicht. Der Prozess, das Urteil und der Medienrummel rundherum zeigen jedoch, dass das Blasphemieverbot aus der Zeit gefallen ist und von Extremisten für politische Zwecke missbraucht wird. Sämtliche religiöse Autoritätsfiguren und Organisationen haben in diesem Fall darauf verzichtet, von diesem Rechtsinstrument Gebrauch zu machen. Stand heute besteht in der Schweiz gemäss dem ersten Teilsatz von Artikel 261 des Strafgesetzbuches ein Verbot für die Verunehrung, Verspottung oder Beschimpfung eines religiösen Glaubens. Die Jungen Grünliberalen wollen dies ändern und fordern National- und Ständerat auf, das Blasphemieverbot in Artikel 261 StGB aufzuheben. Das Strafrecht ist das ultima ratio eines Rechtsstaates. In einer liberalen Demokratie wie der Schweiz muss es möglich sein, Religionen zu kritisieren, zu beleidigen oder im Extremfall zu verspotten – auch weil dies Ausdruck von genereller Religionskritik sein kann.

Persönliche Angriffe, Drohungen sowie Hass und Hetze gegen religiöse Gruppen werden weiterhin durch andere Straftatbestände des Strafgesetzbuches klar unter Strafe gestellt. Diese Taten werden von den Jungen Grünliberalen in keiner Weise verharmlost. Provokationen wie das Schiessen auf Marienbilder, das Verbrennen von Koranen, das Verspotten von Jesus oder Mohammed-Karikaturen hält eine der stärksten Demokratien der Welt jedoch aus – ohne dies unter Strafe zu stellen.